Aus gesundheitlichen Gründen und dem bevorstehenden Renteneintritt des Inhaberpaares der Pension Pieschen sowie mangels Familiärer Nachfolge steht die Pension mittelfristig zum Verkauf. Interessenten bitte unter den Kontaktdaten den Pension Pieschen Dresden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Pieschen Dresden Torgauer Str. 36 in 01127 Dresden, Inhaberin Frau Grit Trompler:
1.Geltung der Bedingungen:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die mit der Pension abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfalle ausgehandelte Bedingungen ergänzt werden. Diese hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarung gesondert ausgehändigt.
2.Abschluß des Gastaufnahmevertrages:
Maßgeblich ist die ausliegende Preisliste mit den aktuellen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigem sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.
3.Reservierungen:
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Pension ohne Rücksprache über die Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt reservierte Zimmer am Anreisetag nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
4.Preisänderungen:
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als 4 Monate beträgt.
5.Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Kreditkarten und Schecks werden von der Pension Pieschen nicht akzeptiert. Die Zahlung findet ausschließlich in bar oder nach Vorlage der Personalien und Prüfung der Liquidität der Vertragspartner gegen Rechnung statt. Zahlungsverzug mit einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 250,- € oder hält sich der Gast länger als sechs Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. Wöchentliche Rechnungslegung bei Buchungen ab 7 Tage.
6.Vorauszahlung:
Die Pension ist berechtigt von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Die Pension kann ohne jegliche Bestellannahme jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweise Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7.Stornierungen, Stornogebühren:
In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete, für Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pausschalen durch die Pension dem Gast berechnet:
Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 30% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen einschließlich 14. und einschließlich 08. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen einschließlich 07. und einschließlich 03. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
8.Haftung:
Für die Haftung der Pension Pieschen gelten §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde von der Pension Pieschen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.Rücktritt durch die Pension:
Die Pension kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahme sind: Höhere Gewalt oder Streik. Zu höherer Gewalt zählen Schäden an den Lebenswichtigen Versorgungseinrichtungen wie Heizung und Sanitäranlagen sowie Schäden am Bauwerk der Pension welche nicht von den Betreibern der Pension hervorgerufen wurden. Im Havariefall kann die Pension einseitig von Abgeschlossenen Beherbergungsverträgen zurück treten ohne Ersatzkosten zu erstatten.
10.Sonstige Bestimmungen:
Diebstahl- Raub durch unbeteiligte 3. oder außenstehende Personen. Da die Gäste der Pension Pieschen mit Übergabe der Zimmerschlüssel auch über einen Schlüssel der Außentüren verfügen. Übernimmt die Pension Pieschen keinerlei Haftung zu Diebstahl oder Vandalismus, wenn die Außentür von den Gästen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurde. Die Außentüren sind vom Gast durch die Übergabe der Schlüsselgewalt der Pension Pieschen immer und zu jeden Zeitpunkt geschlossen zu halten. Im Falle der Fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlung zur Schließverordnung der Außentüren kann der Gast für den der Pension entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Schäden welche an der Einrichtung oder an Ausstattungsgegenständen der Pension durch den Gast oder Mieter verursacht werden, müssen durch den Gast oder Mieter den Inhaber der Pension gemeldet werden. Die Kosten zur Instandsetzung trägt der Gast oder Mieter. Ausgenommen sind verschleiß oder allgemeine Reparaturen an Einrichtung oder Ausrüstungsgegenständen für welche die Pension zuständig ist. Die von der Pension ausgehändigten Schlüssel dürfen nicht an unbeteiligte Dritte oder fremde Personen abgegeben werden. Der Verlust der ausgehändigten Zimmerschlüssel führt automatisch zum Austausch des Schlosses der Zimmer – sowie der Außentür. Der entstandene Schaden wird dem Verursacher in vollem Umfang berechnet. Der Austausch der Schließanlagen wirft erhebliche Kosten auf, da alle Schlüssel zur Schließanlage erneuert werden müssen. Gegenstände oder Sachen, welche Eigentum des Gastes sind und im PKW auf den Parkplatz der Pension oder außerhalb vom Pensionsgebäude verbleiben. Sind nicht durch die allgemeinen Bestimmungen der AGB von der Pension ersetzbar und es besteht keine Haftung der Pension Pieschen. Für alle Privatgegenstände Sachen wie Dinge, welche der Gast außerhalb der verschließbaren Gästezimmer, das heißt auf Fluren, Treppenhäusern im PKW, sowie in der Ferienwohnung im Wohnzimmer oder Flur zurücklässt, übernimmt die Pension keine Haftung.
11.Einfahrt ins Grundstück zu den Parkflächen:
Parken:
Die Einfahrt in das Grundstück der Pension in Pieschen, Torgauer Str. 36 zählt nicht zu den vom Gast zu beanspruchenden Parkstellplätzen oder zum Grundstück der Pension Pieschen. Für die gesamte Einfahrt ins Grundstück bis einschließlich der vorderen Hälfte des Innenhofes auf dem Gelände der Torgauer Str. 36 gilt allgemeines Wegerecht, allgemeines öffentliches Recht bzw. die Haftpflicht des Eigentümers des Objektes Torgauer Str. 36. Die Parkstellflächen der Pension sind eindeutig und unmissverständlich, durch einen anderen Straßenbelag ausgeführt. Die Parkplätze sind in Rasengittersteinen von den übrigen Flächen getrennt welche mit Granitpflaster gepflastert sind, erkennbar. Darüber hinaus sind die Parkflächen als Parkboxen mit Pflanzkübeln markiert.
Jedem Gast ist die AGB einschließlich zugehöriger Preislisten sowie Design und Ausstattung (durch Diashow) auf unserer Homepage zugängig bzw. wird bei in Bezugnahme der Apartments zusammen mit der Karte des Hauses ausgehändigt.
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension Pieschen und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nutzung der Parkflächen welche auf dem Grundstück der Pension Pieschen befinden ist selbstverständlich auf eigene Gefahr!
Außer den Richtlinien des deutschen Gesetzgebers gilt in jedem Falle nur vorliegende AGB des Betreibers der Pension in Dresden Pieschen, Torgauer Str. 36.
12.Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wären, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Gerichtstand für die Pension Pieschen Dresden ist das Amtsgericht Dresden.
AGB Hausordnung Pension Pieschen:
Durch den Gast dürfen keinerlei Veränderungen an Einrichtunggegenständen, Art der Einrichtung oder an Gebäuden und Sachwerten der Pension vorgenommen werden.
Duschen und WC: Benutzen Sie in den Duschen und WCs keinesfalls Glasflaschen und geben Sie nichts in den Ausguss was nicht hinein gehört. Verstopfungen sorgen für Einschränkungen im Gästebetrieb.
Elektrische Geräte: Benutzung von Eigenen Geräten in den Räumen der Pension Pieschen bedarf der Zustimmung der Inhaberin.
Hauseigene Elektrische Geräte: Alle Hauseigenen Elektrischen Geräte in der Pension Pieschen sind durch einen separaten Netzschalter vom Stromnetz getrennt und bleiben unbenutzt nicht im „Stand By" Modus stehen sondern werden aus Sicherheitsgründen abgeschalten und somit vom Netz getrennt.
Feuer und offenes Licht: Feuer und offenes Licht sind in allen Räumen der Pension Pieschen strickt untersagt.
Nichtrauchereinrichtung: Im Interesse der Gesundheit unserer Gäste und Mieter ist das rauchen in allen Räumen der Pension Pieschen untersagt. Verstöße gegen das Rauchverbot ziehen eine Zusätzliche Großreinigung der betroffenen Räume nach sich und werden mit Zusatzkosten von 60,00 € berechnet.
Das Mitbringen von Haustieren muss bereits bei Buchung angefragt werden. Einige unsere Gästezimmer und Apartments bieten die Möglichkeit auch ein Haustier der Gäste zu beherbergen. Für die Haustiere werden keine Kosten erhoben sofern keine gegebenen Anlässe für Mehraufwand sorgen. Die Schlafzimmer der Apartments sind meist mit Teppichboden ausgestattet. Bitte darauf achten dass das Tier dort nicht sein "Revier markiert". (Besonders Bei Rüden) Unter dem Fressnapf muss die bereitgestellte Unterlage gelegt werden. Das Tier darf nicht allein im Apartment - Gästezimmer zurück bleiben. Die Ruhe der anderen Gäste im Objekt muss gewahrt werden.